AGB:
I. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem jeweiligen Veranstalter, oder der Reederei, sofern diese der Veranstalter ist, den Abschluss eines Reisevertrages zu seinen Bedingungen verbindlich an. Den Namen des Veranstalters ersehen Sie im Preisteil auf der Seite des jeweiligen Kreuzfahrtschiffes.
Die Anmeldung der Reise beim Veranstalter muss schriftlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Reisenden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
Die von Ihnen getätigte Buchung gilt erst zu dem Zeitpunkt von uns angenommen, zu dem Sie die Buchungsbestätigung erhalten haben (E-Mail ist ausreichend). Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Reiseveranstalter ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Ein Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichung, der nach Ablauf einer Frist von einer Woche (fünf Arbeitstage) nach Zugang der Buchungsbestätigung erfolgt, kann nicht mehr berücksichtigt werden. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
II. Bezahlung
Bei Reisebestätigung ist gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB eine Anzahlung von 10% des Reisepreises zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
Der Sicherungsschein stellt sicher, dass Ihr gezahlter Reisepreis sowie weitere Aufwendungen wegen einer Insolvenz des Reiseveranstalters infolge eines Konkurses oder Zahlungsunfähigkeit erstattet werden.
Anzahlung und Restzahlung werden je nach den unterschiedlichen Veranstalterbedingungen überwiesen. Bei Barzahlung ist diese gegenüber CRUISEPOOL zu leisten. Die entsprechenden Beträge ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Mit der Buchungsbestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines ist die Anzahlung umgehend fällig. Die Reiseunterlagen gehen Ihnen nach vollständiger Zahlung sofort an die Empfangsadresse zu. Der Veranstalter ist nicht dazu verpflichtet, den Ausgleich des Reisepreises bzw. die Restzahlung zusätzlich anzumahnen. Sollten Ihnen die Reiseunterlagen bis spätestens 5 Tage vor Reisebeginn noch nicht zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an CRUISEPOOL. Falls eine Reise wegen fehlender Reisedokumente nicht angetreten wird, kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen gemäß Ziffer 7 verlangen. Es sei denn, der Reiseteilnehmer hat das Fehlen der Reisedokumente nicht zu verantworten.
Falls Sie eine kurzfristige Buchung durchführen, d. h. ab 29 Tage vor Reisebeginn, sind gegen Aushändigung des Sicherungsscheines sowohl die Anzahlung vor bzw. bei Buchung als auch die Restzahlung vor bzw. bei Aushändigung der Reiseunterlagen gegenüber CRUISEPOOL zu leisten. Wenn zum Reiseantritt der Reisepreis nicht komplett bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst. Der jeweilige Veranstalter kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, es sei denn, es liegt bereits zu diesem Zeitpunkt ein Reisemangel vor.
III. Rücktritt/Umbuchung
Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
Umbuchungen:
Bis 60 Tage vor Abfahrt kostenlos, danach €20 EUR pro Umbuchung.
Stornierungen:
Bis 60 Tage vor Abfahrt 10% des Reisepreises
59 – 50 Tage vor Abfahrt 15% des Reisepreises
49 – 30 Tage vor Abfahrt 20% des Reisepreises
29 – 15 Tage vor Abfahrt 50% des Reisepreises
14 – 8 Tage vor Abfahrt 90% des Reisepreises
ab 7 Tage vor Abfahrt sowie am Tage der Abfahrt/No-Show 100% des Reisepreises
Kosten für Nebenleistungen wie z.B. telegrafische oder telefonische Reservierungen oder Anfragen sind nicht im Reisepreis enthalten. Falls solche Kosten entstehen, zahlen Sie diese extra an CRUISEPOOL.
CRUISEPOOL erhebt derzeit keine gesonderten Gebühren für die Vermittlung der Reise. Insoweit CRUISEPOOL ein Vermittlungsentgelt erhebt, ist dieses im Preis der vermittelten Reise bereits enthalten. CRUISEPOOL behält sich vor, in Zukunft solche Gebühren zu erheben. In einem solchen Fall wird CRUISEPOOL hierauf in geeigneter Form hinweisen.
Die aus dem Vertrag mit dem Veranstalter entstehenden Zahlungspflichten sind in der vereinbarten Währung bzw. auch bargeldlos in EURO zu den amtlichen Umrechnungskursen nach Rundung zu zahlen. Soweit nach diesen Bestimmungen wahlweise eine Erfüllung in EURO oder in der ursprünglich vereinbarten nationalen Währung ist, hat der Schuldner das Recht, die Wahl auszuüben.
IV. Reiseprogramm und Leistungen
In der Regel umfassen die Leistungen die Kreuzfahrt ab und bis Hafen, Unterkunft und Verpflegung während der Fahrt in der gebuchten Kategorie, Hafengebühren und sonstige gebuchte Sonderleistungen gemäß Prospekt und entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.
Anschlussbeförderungen per Bahn, Bus oder Flug, Landausflüge sowie Hotelaufenthalte sind, sofern nicht im Leistungspaket entsprechend Ausschreibung beinhaltet, extra zu zahlen.
Die Gepäckbeförderung während der Anreise zum Hafen richtet sich nach dem gewählten Verkehrsmittel. Zur Kennzeichnung Ihres Gepäcks verwenden Sie bitte die von der Reederei gelieferten Kofferanhänger.
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Anreise mit dem Flugzeug bitten wir unverzüglich an Ort und Stelle mittels schriftlicher Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
Sonderwünsche, abweichende Zusagen oder Vereinbarungen sind ohne schriftliche Bestätigung des Veranstalters ungültig.
V. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise- und in anderen wichtigen Fällen nicht in Anspruch nimmt, wird sich der Veranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der gesparten Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich, falls die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Der jeweilige Veranstalter ist berechtigt, einen bestimmten Betrag als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten. Für den genauen Satz lesen Sie bitte die ausführlichen Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters.
VI. Kinderermäßigung
Maßgebend ist das Alter bei Reiseantritt. Genaue Einzelheiten entnehmen Sie dem Preisteil.
VII. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, z.B. die Fahrtrouten oder der Reisepreis, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Über notwendig werdende Änderungen, wegen der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, der Fahrtzeiten und/oder der Routen etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän.
Der jeweilige Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang das möglich ist, entnehmen Sie bitte den ausführlichen Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters.
VIII. Gewährleistung, Haftung
Der jeweilige Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reise- dienstleistungen, sofern nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt wurde;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen;
- ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
Unter welchen Voraussetzungen der Reisende Abhilfe oder nach Rückkehr eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen kann, wie er den Reisevertrag wegen Schlechterfüllung kündigen kann und welche Schadensersatzansprüche ihm evtl. zustehen, ergibt sich aus den ausführlichen Reisebedingungen des Veranstalters bzw. der Reederei.
Wird eine Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie innerhalb einer angemessenen Zeit Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung erbringt, sofern die Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung auf einem Umstand beruht, der nach Vertragsschluss eingetreten und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist. Wird derVertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung, sofern diese Gegenstand des Reisevertrages war. Er schuldet dem Veranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig – durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
Ist die Bordreisebegleitung nicht erreichbar, müssen Beanstandungen unverzüglich schriftlich der Schiffsleitung oder dem Veranstalter mitgeteilt werden. Kommt ein Reisender durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
Reisebegleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
IX. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reisebüro oder dem Veranstalter schriftlich geltend zu machen. Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
X. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG VON CRUISEPOOL GmbH & Co KG
Bei den einzelnen Angaben zu den einzelnen Reisen sind wir auf die Informationen angewiesen, die wir von den einzelnen Veranstaltern erhalten. CRUISEPOOL hat keine Möglichkeit, diese Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. CRUISEPOOL gibt daher gegenüber Ihnen keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Das gleiche gilt für sonstige Informationen, die auf dieser Website enthalten sind und von Dritten zur Verfügung gestellt wurde, insbesondere auch für Pass-, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen.
Ansprüche des Kunden gegen die CRUISEPOOL verjähren spätestens nach sechs Monaten der Vermittlertätigkeit. Der Reisekunde trägt die Darlegungs- und Beweislast im Reklamationsfall.
CRUISEPOOL haftet ebenfalls nicht für die Verfügbarkeit der Reise zum Zeitpunkt der Buchung oder für die Erbringung der gebuchten Reise.
CRUISEPOOL haftet aus diesem Vertrag grundsätzlich nur in folgenden Fällen:
· bei einer Verletzung von Hauptleistungspflichten
· in sonstigen Fällen der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
In allen Fällen ist die Haftung von CRUISEPOOL beschränkt auf den Wert der gebuchten Reise, jedenfalls jedoch auf vorhersehbare und typische Schäden. Für rein informelle Anfragen von Interessenten, „Passanten“ oder Aussagen am Telefon oder via E-Mail Kommunikation, ohne Vorliegen eines Vermittlungsauftrages, haftet die CRUISEPOOL nicht.
XI. Versicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen mit der Reisebuchung den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung bzw. eines Reiseschutzpakets.
XIII. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reiseveranstalter informiert den Reisenden nach bestem Wissen vor Reiseantritt über die einzuhaltenden Pass- und Visums-Erfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitliche Formalitäten, sofern der Reisende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn Sie durch schuldhafte Falsch- oder Nachinformationen des Veranstalters bedingt sind. Weitere wesentliche Informationen ergeben sich aus den ausführlichen Reisebedingungen des Veranstalters.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
Für Hinweise unsererseits, die auf dieser Website zu Pass, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen ihres Reiseziels gegeben werden, wird angenommen, dass Sie deutscher Staatsbürger sind. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte in bezug auf diese Informationen an die für Sie zuständige Botschaft oder Konsulat. Da CRUISEPOOL hinsichtlich dieser Informationen auf die Angaben von Dritten (Reiseveranstalter oder Behörde) angewiesen ist und die einschlägigen Bestimmungen jederzeit geändert werden können, gibt CRUISEPOOL keinerlei Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Eine Haftung von CRUISEPOOL ist insoweit ausgeschlossen.
XIV. WÄHRUNGEN / WECHSELKURSE
Die Wechselkurse basieren auf verschiedenen, öffentlich verfügbaren Quellen und sollten nur als Richtlinie verwendet werden. Die Kurse wurden nicht auf ihre Richtigkeit hin überprüft und können sich von den tatsächlichen Kursen unterscheiden. Die Währungsangaben werden nicht jeden Tag aktualisiert.
XV. GEWÄHRLEISTUNGEN IHRERSEITS; HAFTUNG
Jede spekulative, falsche oder in betrügerischer Absicht erfolgte Reservierung oder jede Reservierung, die in der Erwartung einer gesteigerten Nachfrage erfolgt, ist ohne Einschränkung untersagt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Möglichkeiten zur Buchung von Reisen auf dieser Website nur genutzt werden dürfen, um rechtmässige Buchungen oder Einkäufe für Sie oder für eine andere Person vorzunehmen, in deren Namen Sie rechtmässig handeln dürfen. Ihnen ist bekannt, dass die übermässige Nutzung oder der Missbrauch der Möglichkeiten zu Buchung von Reisen auf dieser Website dazu führen kann, dass Ihnen der Zugang zu diesen Möglichkeiten verweigert wird.
XVI. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
1. Nutzung der CRUISEPOOL GmbH & Co KG Website
Der Gebrauch dieser Website durch Sie und/oder die Einwilligung in die nachfolgenden Bedingungen und Hinweise ohne Änderung stellt Ihr Einverständnis mit all diesen Vorschriften, Bedingungen und Hinweisen dar. Wenn Sie mit diesen Vorschriften und Bedingungen nicht einverstanden sind, dann sind Sie nicht berechtigt, diese Website zu benutzen.
2. Schutz der Privatsphäre
Weil Ihre Privatsphäre uns wichtig ist, arbeitet CRUISEPOOL nach folgenden Prinzipien:
Wir fragen Sie ausdrücklich, wenn wir Informationen brauchen, die Sie persönlich identifizieren (personenbezogene Daten). Wenn Sie beispielweise den Newsletter von CRUISEPOOL abonnieren wollen, fragt CRUISEPOOL Sie nach Ihrem Namen und Ihrer e-Mail-Adresse. Wir stellen diese personenbezogenen Daten, soweit notwendig, dritten Dienstleistern zur Verfügung, wenn Sie sonstige Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten gegebenenfalls auch, um CRUISEPOOL zu betreiben und um Sie gelegentlich über neue Features, Serviceleistungen und Produkte von CRUISEPOOL zu informieren.
3. Haftungsbeschränkung
Die CRUISEPOOL unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Informationen, die auf dieser Website veröffentlicht werden, auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Sie sollten jedoch beachten, CRUISEPOOL nicht garantiert, dass diese Informationen fehlerfrei sind, und Sie nehmen zur Kenntnis, dass die auf dieser Website veröffentlichten Informationen, Software, Produkte und Serviceleistungen Ungenauigkeiten oder Schreibfehler enthalten können. Die hier bereitgehaltenen Informationen sind regelmässigen Änderungen unterworfen. CRUISEPOOL und/oder seine Partnerunternehmen können jederzeit Verbesserungen und/oder Veränderungen an dieser Website vornehmen.
4. Keine ungesetzliche oder verbotene Nutzung
Als Bedingung für Ihre Nutzung dieser Website garantieren Sie CRUISEPOOL, dass Sie diese Website nicht zu irgendeinem Zweck verwenden werden, der ungesetzlich oder gemäss diesen Vorschriften, Bedingungen und Hinweisen zufolge verboten ist. Beispielsweise erklären Sie sich damit einverstanden, bei der Nutzung eines Forums folgendes zu unterlassen:
Die gesetzlichen Rechte Dritter (wie z.B. das Recht auf Privatsphäre und Öffentlichkeit) zu verleumden, missbrauchen, beeinträchtigen, verfolgen, bedrohen oder in sonstiger Weise zu verletzen.
Dateien aufzuspielen, die Viren, abgeänderte Dateien (corrupted files) oder andere ähnliche Software oder Programme enthalten, die den Betrieb des Computers eines Dritten beschädigen können.
Mit dem Zustandekommen des Vertrages erwirbt der Partner ein nicht übertragbares, jederzeit kündbares Recht, die auf der Vertraggeber Website zur Verfügung gestellten Kreuzfahrten zum Zwecke des Verkaufs zu verwenden. Dieses Recht umfasst nicht die Berechtigung, das überlassene Material zu verändern oder anderweitig zu bearbeiten, es sei denn, der Vertraggeber erteilt hierzu vorher eine schriftliche Genehmigung. Das Urheberrecht für die Gestaltung der im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Werbemittel, sowie auch für alle anderen auf der Vertraggeber Website zugänglich gemachten Informationen, liegt beim Herausgeber der Vertraggeber Website bzw. dem Leitungsträger. Widersprüchliche Aussagen auf der Webseite gegenüber der in der Datenbank angelegten Informationen berechtigen CruisePool zur sofortigen und fristlosen Kündigung. Dieses kann umgangen werden wenn zZt dieser Widersprüche die entsprechenden Kreuzfahrten/Schiffe im Adminbereich ausgeblendet werden.
Diese Lizenz erlischt mit der Kündigung des Vertrages.
Eine Änderung der URL - Adresse der Website des Vertragspartners ist keine Änderung des Vertrages und lässt seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag unberührt.
Aufbau und Pflege der Partner – Website Der Vertragspartner bindet die im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Kreuzfahrtdatenbank in seine Website ein und stellt dadurch eine Verbindung zur Vertragsgeber Website her. Mit Hilfe der zugeteilten Link-Codes identifiziert das Vertraggeber Registriersystem Kunden, die von der Website des Vertragspartners vermittelt werden. Die Links können auf verschiedene, abgestimmte Bereiche verweisen. Änderungen an den Links dürfen nur mit Zustimmung des Vertraggebers erfolgen. Der Vertraggeber behält sich das Recht vor, die Links jederzeit zu modifizieren. Die Erstellung von ergänzenden Abfragemöglichkeiten, Deeplinks die sich auf den Vertraggeber beziehen, hat im Einvernehmen mit dem Vertraggeber zu erfolgen. Sie dürfen erst nach vorheriger schriftlicher Zustimmung eingesetzt werden.
XVII. ÄNDERUNGEN DIESER VORSCHRIFTEN UND BEDINGUNGEN
CRUISEPOOL behält sich das Recht vor, die Vorschriften, Bedingungen und Hinweise, denen zufolge diese Website angeboten wird zu ändern. Dieses Recht hat keinen Einfluss auf bestehende Vorschriften und Bedingungen, die Sie durch rechtmässige Buchungen oder rechtmässige Einkäufe unter Verwendung dieser Website akzeptiert haben.
XVIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die nachfolgenden Schlussbestimmungen gelten gemeinsam für alle beschriebenen und niedergelegten Punkte der CRUISEPOOL -AGB´s.
Der Reisende kann CRUISEPOOL nur an dessen eingetragenen Sitz verklagen (Amtsgericht Frankfurt). Unterliegt ein Vertrag ausländischem Gesetz, so sind die Vorschriften des AGB hier gleichwohl gemäss § 12 AGB Gesetz zur Anwendung zu bringen.
Die Erfüllung dieses Vertrages durch die CRUISEPOOL unterliegt bestehenden Gesetzen und rechtlichen Verfahrensweisen und nichts von dem, was in diesem Vertrag enthalten ist, beeinträchtigt das Recht von CRUISEPOOL, Anfragen oder Anforderungen von Vollzugsbehöreden in bezug auf ihre Nutzung die Website oder der an CRUISEPOOL gelieferten oder von CRUISEPOOL gesammelten Informationen im Hinblick auf eine solche Nutzung nachzukommen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages zur Folge.
CruisePool GmbH & Co KG